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Fenster-Förderung 2026: 15 Prozent Zuschuss — Bedingungen und Antragsweg

Fenster-Förderung 2026: 15 Prozent Zuschuss — Bedingungen und Antragsweg

Editör · 10. August 2026

Der Fenstertausch wird 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) vom BAFA mit 15 Prozent Zuschuss gefördert. Förderfähig sind pro Wohneinheit und Kalenderjahr bis zu 30.000 Euro — der maximale Zuschuss liegt damit bei 4.500 Euro, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und größeren Projekten entsprechend mehr.

Die technische Kernbedingung ist der U-Wert: Gefördert werden nur Fenster mit Uw von höchstens 0,95 W/(m²K) — ein Wert, den standardmäßig nur Dreifachverglasung erreicht. Wer förderfähig tauschen will, entscheidet sich damit praktisch automatisch für Dreifachverglasung; das ist energetisch ohnehin die richtige Wahl.

Zweite Kernbedingung ist der Ablauf: Der Antrag muss VOR Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden, und ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten (die technische Projektbeschreibung erstellt er, seine Kosten werden anteilig mitgefördert). Erst nach der Antragstellung dürfen Sie den Fensterbauer verbindlich beauftragen — die falsche Reihenfolge kostet den kompletten Zuschuss.

Zum iSFP-Bonus gab es im Sommer 2026 eine wichtige Änderung: Seit dem 21. Juli erhöht der individuelle Sanierungsfahrplan zwar weiterhin den förderfähigen Kostenrahmen (auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit), der 5-Prozent-Bonus wirkt aber nur noch auf die Kosten oberhalb von 30.000 Euro. Für das typische Fensterprojekt unterhalb dieser Schwelle bleibt es damit bei 15 Prozent — für große Kombiprojekte lohnt der Fahrplan weiterhin doppelt.

Alternativ zur BAFA-Förderung gibt es den Steuerbonus für energetische Sanierung (Paragraf 35c EStG): 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehbar, ohne Antrags-Vorlauf — aber nicht mit der BAFA-Förderung kombinierbar. Faustregel: Bei planbaren Projekten ist der BAFA-Weg meist attraktiver, der Steuerbonus rettet Fälle, in denen der Antrag versäumt wurde.

Der praktische Ablauf: (1) Energieberater einbinden, (2) Angebot des Fensterbauers mit U-Wert-Nachweisen einholen, (3) BAFA-Antrag stellen, (4) nach Zusage beauftragen, (5) nach Einbau die Bestätigung des Energieberaters und Rechnungen einreichen. Eingespielte Fensterbetriebe kennen die Mechanik und liefern die nötigen Nachweise routiniert zu.

Fensterbauer, die förderfähige Fenster montieren und die BAFA-Papiere beherrschen, finden Sie mit echten Kundenbewertungen in unserem Verzeichnis.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Fenster-Förderung 2026?

15 Prozent Zuschuss vom BAFA auf bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr — also maximal 4.500 Euro. Mit iSFP steigt der Kostenrahmen auf 60.000 Euro; der 5-Prozent-Bonus gilt seit 21. Juli 2026 nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 Euro.

Welchen U-Wert müssen geförderte Fenster haben?

Uw höchstens 0,95 W/(m²K) — das erreicht standardmäßig nur Dreifachverglasung. Moderne Systeme liegen bei 0,7 bis 0,95.

Brauche ich einen Energieberater für die Fenster-Förderung?

Ja, ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten und die technische Projektbeschreibung erstellen. Seine Kosten werden anteilig mitgefördert.

Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nein — BAFA-Zuschuss und der Steuerbonus nach §35c EStG (20 Prozent über drei Jahre) schließen sich aus. Der Steuerbonus ist die Rettung, wenn der BAFA-Antrag vor Vertragsabschluss versäumt wurde.

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